Curriculum:

Teilnehmerkreis & Zertifikate

Teilnehmerkreis:

Die Fortbildung können die im FamFG (§163) genannten Berufsgruppen machen: Personen mit Hochschulabschluss, die mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen.

Approbierte PP / KJP (Approbation angestrebt)

Kinder- und Jugendpsychiater*innen / Psychiater*innen

M.Sc. Psychologie / Diplom Psycholog*innen

Andere pädagogische Berufe

Aufbau des Curriculums:

Unser Weiterbildungsinstitut bietet ein praxisnahes Curriculum zur Qualifizierung psychologischer Sachverständiger im Familienrecht. Dieses Curriculum erfüllt die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) für die Eintragung in die Sachverständigenliste im Bereich Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe.

Strukturierte Fortbildung gemäß § 5 Verwaltungsvorschrift

      • Die LPK BW fordert für die Anerkennung eine strukturierte Fortbildung bestehend aus:

einem Grundlagenmodul (mind. 40 UE)
einem Spezialisierungsmodul Familienrecht (mind. 40 UE)

 

einem Praxisnachweis durch drei selbst erstellte Gutachten.

 

      • Unser Curriculum ist exakt nach diesem Dreiklang aufgebaut und orientiert sich inhaltlich und didaktisch an den in der Anlage der Verwaltungsvorschrift definierten Kompetenzbereichen. Eine ausführliche Auflistung der konkreten Inhalte findet sich im Downloadbereich (link zum PDF).

Grundlagenmodul: Methodische und rechtliche Basis der Sachverständigentätigkeit

Die Inhalte dieses Moduls entsprechen unmittelbar den Anforderungen des Grundlagenmoduls der LPK, insbesondere den Bereichen „Grundsätze der Sachverständigentätigkeit“, „Methodische und juristische Grundlagen“ sowie „Erstattung und Präsentation des Gutachtens“

Spezialisierungsmodul Familienrecht

Die Inhalte dieses Moduls erfüllen die in der Verwaltungsvorschrift geforderten Inhalte zur familienrechtlichen Begutachtung sowohl auf rechtlicher als auch auf psychologisch-fachlicher Ebene.

Praxisnachweis und Supervision

Die Verwaltungsvorschrift verlangt als praktischen Nachweis die Vorlage von drei selbst erstellten Gutachten. Unser Curriculum integriert diesen Praxisanteil systematisch durch Hospitation bei einem Gutachten, Begleitete Fallbearbeitung, Erstellung von drei eigenen Gutachten unter Supervision. Dieser Ausbildungsteil gewährleistet die erforderliche praktische Sachkunde und entspricht den Anforderungen des Praxisnachweises gemäß Anlage C der Verwaltungsvorschrift.

InBeST

InBest Institut für Begutachtung und Sachverständigen-Training

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